Welche Aufgaben hat der Sachverständige?

Gemäß den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen und Anforderungen an Sachverständige in Genehmigungsverfahren im Umweltbereich sind die Aufgaben wie folgt definiert:

„Der Sachverständige in Genehmigungsverfahren im Umweltbereich hat die Aufgabe, den Umfang der Genehmigungsbedürftigkeit von Vorhaben festzustellen, die tatsächlichen Erfordernisse zur Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen zu ermitteln und die Antragsunterlagen zu erarbeiten. Er hat dafür zu sorgen, dass die im Vorgespräch mit der Behörde festgelegte Aufgabenstellung für die Sachverständigenaussagen im Antrag vollständig erledigt wird. Zur Erarbeitung der Sachverständigenaussagen kann die Hinzuziehung weiterer Gutachter oder eines Rechtsberaters erforderlich sein. Der Sachverständige in Genehmigungsverfahren im Umweltbereich ist verantwortlich für die Auswahl der Gutachter hinsichtlich Eignung, Qualifikation und Zuverlässigkeit.“

unterstützen - begleiten - erabeiten

Der Sachverständige unterstützt die Erarbeitung von Antragsunterlagen und begleitet das jeweilige Genehmigungsverfahren. Hierbei ist er Ansprechpartner für den Antragsteller und für die zuständige Behörde.

Weiterhin kann er als Sachverständiger gemäß den Vorgaben der 9. BImSchV von der Genehmigungsbehörde im Rahmen der Abwicklung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren hinzugezogen werden.

Denkbar sind auch Stellungnahmen bzw. Gutachten, die – bezogen auf bestimmte und gegebenenfalls kritische Fragestellungen bzw. Sachverhalte – den Antragsunterlagen beigefügt oder ergänzend/begleitend zu konkreten Problemstellungen erarbeitet werden.

Unabhängig von der Abwicklung konkreter Genehmigungsverfahren kann jeder Sachverständige auch beratend im Hinblick auf auf bestimmte Fragestellungen tätig sein.

Der Verband der Sachverständigen

Der Verband ist ein Zusammenschluss von ausschließlich öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich.
Wir werden darauf vereidigt, ihre Gutachten und sonstige Leistungen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.