Die öffentliche Bestellung

Welche Voraussetzungen müssen für eine Bestellung gegeben sein?

Die Voraussetzungen, das Verfahren, die Pflichten der Sachverständigen sowie das Überwachungsinstrumentarium der Bestellungskörperschaften sind in ihren wesentlichen Grundzügen in den Sachverständigenordnungen der für die öffentliche Bestellung zuständigen Kammern geregelt.

Konkrete Vorgaben sind definiert in den „Fachlichen Bestellungsvoraussetzungen und Anforderungen an Sachverständige in Genehmigungsverfahren im Umweltbereich“. Diese sind mit allen IHKs abgestimmt und bundesweit geltend.

Die Fachkunde erfordert ein erfolgreich abgeschlossenes, in der Regel naturwissenschaftliches oder technisches Hochschulstudium an einer nach dem Hochschulrahmengesetz anerkannten Universität, Fachhochschule oder Gesamthochschule. Weiterhin sind Kenntnisse über Behördenstrukturen und Genehmigungsrecht sowie insbesondere über die technischen und naturwissenschaftlichen Grundlagen des Umweltschutzes erforderlich. Wesentliche Voraussetzung ist daher die langjährige praktische Erfahrung.

IHK-Sachverständige gelten als ausgewiesene Experten ihres Faches. Warum und wie man das wird, wird im folgenden Video des bayerischen IHKs gezeigt.
-> So werden Sie IHK-Sachverständiger

Nachweise der Fachkunde

Nachzuweisen ist die Fachkunde vor dem „Sachverständigen-Fachgremium (für) Umweltgenehmigungsverfahren“ bei der IHK Essen mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung, die einer ausführlichen Bewerbung bei der für den Bewerber zuständigen Kammer folgen.

Die Voraussetzungen für eine Bestellung sind dann gegeben, wenn der Bewerber aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften, seines Verhaltens und seiner Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Erfüllung der ihm als Sachverständigen obliegenden Aufgaben geeignet ist.